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Ratgeber CB-Funk: Informationen zum mobilen CB-Funk

Baustellenwarnsystem:
Sie sind auf Europa ́s Straßen unterwegs? Sie wollen mit anderen kommunizieren? Sie wollen sich über die regionale Verkehrssituation mit anderen CB-Funkern austauschen und so schnell und sicher vorankommen?
„In fast jeder Woche werden auf unseren Autobahnen Sicherungsanhänger zerstört. Dabei bleibt es nicht immer bei Sachschäden. Leider werden oft auch Menschen verletzt, zum Teil schwer. “ (Lutz Lienenkämper, NRW-Verkehrsminister).

Per CB- Funk können die Fahrer nun das Warnsignal „Achtung Gefahrenstelle“ ca. 300 m vor der Baustelle empfangen und so durch erhöhte Konzentration Unfälle vermeiden. Die Ansage gibt es sinnvollerweise in 7 Sprachen. Gesendet wird auf mehreren Kanälen, die individuell eingestellt werden können.
Möglich ist dies mit einem System, welches von dem deutschen Unternehmen B&E Nachrichtentechnik aus Nürnberg auf CB-Funk-Basis entwickelt wurde. Stationäre Sender werden in Leitkegeln, mobilen Sicherungsan- hängern etc. eingebaut.
Es ist gerade für den Speditionsbereich eine zusätzliche Maßnahme, Fahrer und Fuhrpark zu schützen. Bisher sind rund 70 % aller LKWs mit einem CB-Funkgerät ausgerüstet. Ein erfolgversprechender Start für das Warnsystem.

Multichannel-Geräte besitzen einen Länderschalter und können im jeweiligen Land umgeschaltet werden (z.B. 80 Kanäle FM/40 Kanäle AM oder 40 Kanäle FM/40 Kanäle AM oder 40 Kanäle nur in FM ) .

Einschränkungen bei Geräten mit bis zu 80 Kanälen:
Die in Deutschland eingeführten Kanäle 41 bis 80 dürfen leider nicht überall an Hochantennen (Mobilbetrieb ist erlaubt) benutzt werden: in den Grenzgebieten zu unseren Nachbarländern, außer Tschechien, darf man auf den neuen Kanälen nur mit Sondergenehmigung senden. (Bei der BNetzA gibt es auf Anfrage eine Liste der Regionen, die unter diese Regelung fallen). Eine solche Sondergenehmigung kann wegen des Verwaltungs- und evtl. Messaufwands durch die Behörde u.U. teuer werden!
Internationale Geräte nach der bisherigen und zukünftigen Europanorm EN 300 433 mit 40 Kanälen FM, AM und SSB dürfen jetzt auch in Deutschland und etlichen anderen Ländern anmelde- und gebührenfrei benutzt werden.

Funken im Ausland:
Die neue europäische R&TTE Direktive hat überall in Europa die bisherigen nationalen Zulassungszeichen
abgeschafft und durch einheitliche Kennzeichnungen ersetzt. Alle CB Geräte haben jetzt nur noch das bekannte CE Zeichen mit einem zusätzlichen „Aufmerksamkeitszeichen“ und evtl. anderen Zusätzen. Da es aber immer noch in einzelnen Ländern besondere Regelungen für CB gibt, wurden die Hersteller verpflichtet, auf der Verpackung und in den Bedienungsanleitungen die Benutzer umfassend zu informieren, wo und unter welchen Bedingungen das betreffende CB Gerät benutzt werden darf.

Weitere Informationen:
Damit Sie auch unterwegs bei einer evtl. Kontrolle Ihr Funkgerät mit den richtigen Papieren und Unterlagen präsentieren können, hat ALBRECHT für jeden Gerätetyp einen passenden Gerätepass herausgebracht, der über alle Betriebsbedingungen umfassend informiert und ständig im Internet abrufbar ist und aktualisiert wird. Natürlich kann der Gerätepass nicht die in manchen Ländern noch erforderliche Anmeldung ersetzen! Für Ihre Funkgenehmigung sind Sie als Betreiber eines Funkgerätes selbst verantwortlich. Selbstverständlich dürfen Sie bei umschaltbaren Geräten auch nur die Schalterstellungen bzw. Programmierungen benutzen, die im betreffenden Land erlaubt sind!

PMR:
PMR446 steht für Personal Mobile Radio, Private Mobile Radio oder Professional Mobile Radio. Der Frequenzbereich ist dem UHF Band zugeteil von 446,000 bis 446,200 MHZ. Seit 09.2016 sind 16 CH freigegeben (man beachte dabei die für Österreich geltenden Bestimmungen). Die Reichweite beträgt ca. 5 Km, allerdings bei sehr guten Bedingungen und mit einer Sendeleistung von 500mW.

 

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Baustellenwarnsystem:
Sie sind auf Europa ́s Straßen unterwegs? Sie wollen mit anderen kommunizieren? Sie wollen sich über die regionale Verkehrssituation mit anderen CB-Funkern austauschen und so schnell und sicher vorankommen?
„In fast jeder Woche werden auf unseren Autobahnen Sicherungsanhänger zerstört. Dabei bleibt es nicht immer bei Sachschäden. Leider werden oft auch Menschen verletzt, zum Teil schwer. “ (Lutz Lienenkämper, NRW-Verkehrsminister).

Per CB- Funk können die Fahrer nun das Warnsignal „Achtung Gefahrenstelle“ ca. 300 m vor der Baustelle empfangen und so durch erhöhte Konzentration Unfälle vermeiden. Die Ansage gibt es sinnvollerweise in 7 Sprachen. Gesendet wird auf mehreren Kanälen, die individuell eingestellt werden können.
Möglich ist dies mit einem System, welches von dem deutschen Unternehmen B&E Nachrichtentechnik aus Nürnberg auf CB-Funk-Basis entwickelt wurde. Stationäre Sender werden in Leitkegeln, mobilen Sicherungsan- hängern etc. eingebaut.
Es ist gerade für den Speditionsbereich eine zusätzliche Maßnahme, Fahrer und Fuhrpark zu schützen. Bisher sind rund 70 % aller LKWs mit einem CB-Funkgerät ausgerüstet. Ein erfolgversprechender Start für das Warnsystem.

Multichannel-Geräte besitzen einen Länderschalter und können im jeweiligen Land umgeschaltet werden (z.B. 80 Kanäle FM/40 Kanäle AM oder 40 Kanäle FM/40 Kanäle AM oder 40 Kanäle nur in FM ) .

Einschränkungen bei Geräten mit bis zu 80 Kanälen:
Die in Deutschland eingeführten Kanäle 41 bis 80 dürfen leider nicht überall an Hochantennen (Mobilbetrieb ist erlaubt) benutzt werden: in den Grenzgebieten zu unseren Nachbarländern, außer Tschechien, darf man auf den neuen Kanälen nur mit Sondergenehmigung senden. (Bei der BNetzA gibt es auf Anfrage eine Liste der Regionen, die unter diese Regelung fallen). Eine solche Sondergenehmigung kann wegen des Verwaltungs- und evtl. Messaufwands durch die Behörde u.U. teuer werden!
Internationale Geräte nach der bisherigen und zukünftigen Europanorm EN 300 433 mit 40 Kanälen FM, AM und SSB dürfen jetzt auch in Deutschland und etlichen anderen Ländern anmelde- und gebührenfrei benutzt werden.

Funken im Ausland:
Die neue europäische R&TTE Direktive hat überall in Europa die bisherigen nationalen Zulassungszeichen
abgeschafft und durch einheitliche Kennzeichnungen ersetzt. Alle CB Geräte haben jetzt nur noch das bekannte CE Zeichen mit einem zusätzlichen „Aufmerksamkeitszeichen“ und evtl. anderen Zusätzen. Da es aber immer noch in einzelnen Ländern besondere Regelungen für CB gibt, wurden die Hersteller verpflichtet, auf der Verpackung und in den Bedienungsanleitungen die Benutzer umfassend zu informieren, wo und unter welchen Bedingungen das betreffende CB Gerät benutzt werden darf.

Weitere Informationen:
Damit Sie auch unterwegs bei einer evtl. Kontrolle Ihr Funkgerät mit den richtigen Papieren und Unterlagen präsentieren können, hat ALBRECHT für jeden Gerätetyp einen passenden Gerätepass herausgebracht, der über alle Betriebsbedingungen umfassend informiert und ständig im Internet abrufbar ist und aktualisiert wird. Natürlich kann der Gerätepass nicht die in manchen Ländern noch erforderliche Anmeldung ersetzen! Für Ihre Funkgenehmigung sind Sie als Betreiber eines Funkgerätes selbst verantwortlich. Selbstverständlich dürfen Sie bei umschaltbaren Geräten auch nur die Schalterstellungen bzw. Programmierungen benutzen, die im betreffenden Land erlaubt sind!

PMR:
PMR446 steht für Personal Mobile Radio, Private Mobile Radio oder Professional Mobile Radio. Der Frequenzbereich ist dem UHF Band zugeteil von 446,000 bis 446,200 MHZ. Seit 09.2016 sind 16 CH freigegeben (man beachte dabei die für Österreich geltenden Bestimmungen). Die Reichweite beträgt ca. 5 Km, allerdings bei sehr guten Bedingungen und mit einer Sendeleistung von 500mW.